Kraft heißt
Lebensfreude

Allgemeine Geschäftsbedingungen

neukraft e.U. im Folgenden neukraft genannt

1. Einleitung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kraft-Vereinbarungen (Nutzungsverträge) zwischen einer Kundin / einem Kunden und neukraft. Ebenso gelten sie sachgerecht für alle in Anspruch genommenen sonstigen Leistungen (z.B. Probetrainings).

2. Trainingstauglichkeit

neukraft ist es weder möglich, den Gesundheitszustand angehender Kundinnen und Kunden zu beurteilen, noch ist es dem Unternehmen gestattet Diagnosen zu stellen. Vielmehr wird die Kundin / der Kunde über die gesundheitlichen Voraussetzungen und Ausschlusskriterien genau aufgeklärt und darauf hingewiesen, im Zweifelsfalle einen ärztlichen Rat einzuholen und im Sinne der eigenen Sicherheit die Trainingstauglichkeit von diesem feststellen zu lassen. Die Kundin / der Kunde versichert mit Unterzeichnung der Kraft-Vereinbarung (Nutzungsvertrag), dass sie / er vollkommen gesund und sportlich belastbar ist. neukraft geht daher davon aus, dass die Kundin / der Kunde die Trainingstauglichkeit mit ihrem / seinem Arzt abgeklärt hat und mit etwaigen Risiken vertraut ist. Aus diesem Grund schließt neukraft jegliche Haftung für Folgeschäden aller Art ausdrücklich aus. Gesundheitliche Einschränkungen sowie plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen während eines Trainings (wie z.B. Übelkeit, Schmerzen, Schwindelgefühle oder Ähnliches) sind dem anwesenden Trainer umgehend mitzuteilen.

Alle Fragen zum allgemeinen Gesundheitszustand und besonderen Lebensumständen sind von der Kundin / vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Alle gesundheitlichen Veränderungen sind neukraft umgehend mitzuteilen. neukraft behält sich vor, Wünsche auf Abschluss einer Kraft-Vereinbarung (Nutzungsvertrag) abzuweisen bzw. bestehende Kraft-Vereinbarungen (Nutzungsverträge) während der Vertragsdauer zu kündigen, wenn dies aufgrund eines zu hohen Gesundheitsrisikos für die Kundin / den Kunden erforderlich ist.
Die Kundin / der Kunde ist nur zum EMS-Training berechtigt, wenn keine der folgenden Ausschlusskriterien zutreffen:

Kontraindikation:

  • Akute Erkrankungen, bakterielle Infektionen oder entzündliche Prozesse
  • Kürzlich vorgenommene Operationen
  • Arteriosklerose, arterielle Durchblutungsstörungen
  • Stents und Bypässe, die weniger als 6 Monate aktiv sind
  • Unbehandelter Bluthochdruck
  • Diabetes mellitus
  • Schwangerschaft
  • Elektrische Implantate, Herzschrittmache
  • Herz-Rhythmus-Störungen
  • Krebserkrankungen
  • Blutungsstörungen, Blutungsneigung (Hämophilie)
  • Neuronale Erkrankungen, Epilepsie, schwere Sensitivitätsstörungen
  • Bauchwand- und Leistenhernien
  • Akuter Einfluss von Alkohol, Drogen, Rauschmittel

Bedingte Kontraindikationen:

  • Akute Rückenbeschwerden ohne Diagnose
  • Akute Neuralgien, Bandscheibenvorfälle
  • Implantate, die älter als 6 Monate sind
  • Erkrankungen der inneren Organe, insb. Nierenerkrankungen
  • Kardiovaskuläre Erkrankungen
  • Bewegungskinetosen
  • Größere Flüssigkeitsansammlungen im Körper, Ödeme
  • Offene Hautverletzungen, Wunden, Ekzeme, Verbrennungen
  • Einnahme von Schmerzmitteln o.ä. Medikamenten

neukraft weist explizit darauf hin, dass die Kundin / der Kunde bei Vorliegen einer der vorgenannten Kontraindikationen oder bedingten Kontraindikationen dazu verpflichtet ist, sich mit ihrem / seinem Arzt zu beraten, ob die Durchführung eines EMS-Trainings dennoch ohne gesundheitliche Risiken möglich ist. Wenn die Durchführung eines EMS-Trainings durch den Arzt genehmigt wird, ist die Kundin / der Kunde verpflichtet, sich die Eignung zum EMS-Training von ihrem / seinem Arzt schriftlich bestätigen zu lassen. Diese Arztbestätigung ist neukraft sodann auszuhändigen. neukraft behält sich das Recht vor, trotz ärztlicher Bestätigung – bei nach eigener Einschätzung zu hohem gesundheitlichem Risiko für die Kundin / den Kunden – den Vertragsabschluss abzulehnen bzw. bei Vorhandensein einer bereits bestehenden Kraft-Vereinbarung (Nutzungsvertrag) von diese und den daraus resultierenden Leistungen zurückzutreten. In diesem Fall werden allenfalls geleistete Vorauszahlungen anteilsmäßig rückerstattet. Macht die Kundin / der Kunde wahrheitswidrige Angaben über ihre / seine Person und/oder ihren / seinen Gesundheitszustand oder besteht der Verdacht, dass die Kundin / der Kunde zur Erbringung der Leistung nicht im Stande ist, kann neukraft eine bestehende Kraft-Vereinbarung ohne Rückerstattung allfällig geleisteter Zahlungen fristlos kündigen.

3. Leistungen
neukraft bietet jeder Kundin / jedem Kunden ein auf sie / ihn maßgeschneidertes Programm in Form der auf der Homepage angeführten Trainingspakete und nach der neukraft-Methode zur Entwicklung ihrer / seiner Persönlichkeit und körperlichen Fitness an. Das Training gewährleistet dabei eine hocheffiziente Methode, individuell angewandt, um die besprochenen Ziele zu erreichen. Eine Trainingseinheit besteht je nach individueller Verfassung aus ca. 25 Minuten EMS-Muskelaufbau- und/oder Cardio-Training –inklusive entsprechender persönlicher Vor- und Nachbereitung; sie kann jederzeit auf Wunsch des Kunden vorzeitig abgebrochen werden. Voraussetzung für jedes Krafttraining nach der neukraft-Methode ist eine vorliegende, von der Kundin / dem Kunden allenfalls zu aktualisierende Einwilligungserklärung. Sämtliche Konsequenzen aus fehlerhaften oder fehlenden Angaben trägt ausschließlich die Kundin / der Kunde.

Anzahl und Häufigkeit der jeweiligen Einheiten in einem Trainings-Pakte werden in der Kraft-Vereinbarung (Nutzungsvertrag) geregelt. Einzelleistungen (z.B. Probetrainings) werden gesondert vereinbart. Das Entgelt für sämtliche Leistungen wird vor deren Inanspruchnahme durch Vorauszahlung beglichen. Bei Abschluss eines zweiten und folgenden Trainings-Paketes kann auf monatliche Konto-Abbuchung vor Inanspruchnahmen der jeweiligen Leistung übergegangen werden.

Andere Produkte und Leistungen wie z. B. Stoffwechselprogramme, Cellulite-Programme, Muskelentspannungsprogramme, können von der Kundin / vom Kunden nach Absprache mit neukraft zusätzlich gebucht werden.
Die zu unterzeichnende Kraft-Vereinbarung (Nutzungsvertrag) berechtigt und verpflichtet die Kundin / den Kunden zur Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Anzahl von Trainingseinheiten in der dort festgelegten Nutzungslaufzeit. Pro Woche ist eine Einheit mit EMS-Training vorgesehen. Der Kundin / dem Kunden ist es nach Absprache mit neukraft gestattet, zwei Trainingseinheiten pro Woche zu buchen, wobei mindestens 48 Stunden zwischen 2 Terminen liegen müssen.
Sobald die vertraglich vereinbarte Anzahl an Trainingseinheiten absolviert wurde, spätestens jedoch nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit, endet der Trainings-/Nutzungsvertrag.
Die mit der Unterzeichnung der Kraft-Vereinbarung (Nutzungsvertrag) erworbenen Rechte sind nicht auf Dritte übertragbar.

4. Terminvereinbarungen
Die Kundin / der Kunde kann nach in Kraft treten der Kraft-Vereinbarung (Nutzungsvertrag) ihre / seine Termine telefonisch oder während eines Trainingstermins direkt bei neukraft buchen. Die Inanspruchnahme der Leistungen kann ausschließlich nach zeitgerecht erfolgter Terminreservierung durch die Kundin / den Kunden erfolgen.
Eine Trainingseinheit, welche aufgrund von Verspätung der Kundin / des Kunden nicht innerhalb von 15 Minuten nach dem vereinbarten Trainingstermin angetreten wird, kann nicht mehr durchgeführt werden. Diese Trainingseinheit verfällt ersatzlos.
Bereits gebuchte Termine, die (Werktags) mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin bei neukraft abgesagt werden, können ohne Zusatzkosten auf einen anderen Zeitpunkt verschoben werden. Bei einem Trainingstermin an einem Montag muss die Kundin / der Kunde spätestens am vorangegangenen Freitag bis 16:00 Uhr den Trainingstermin stornieren; dieser kann dann neuerlich gebucht werden. Ansonsten gilt die gebuchte, jedoch nicht genutzte Einheit, als konsumiert.
Ist eine Kundin / ein Kunde erkrankt und kann daher eine bereits gebuchte Trainingseinheit nicht stattfinden, so hat die Kundin / der Kunde dies neukraft unverzüglich mitzuteilen. Die durch die Erkrankung, welche auf Verlangen von neukraft mittels ärztlichen Attests nachgewiesenen werden muss, nicht konsumierten Trainingseinheiten, können von der Kundin / vom Kunden nachgeholt werden.
Ist absehbar, dass eine Erkrankung länger als 2 Monate andauern wird, so ist dies neukraft ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Es besteht sodann die Möglichkeit einer Ruhendstellung der Kraft-Vereinbarung (Nutzungsvertrag) gemäß Punkt sowie die Möglichkeit der Kündigung bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Ziffer 6 (1) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das Nichtnutzen von Trainingseinheiten während der Dauer der Kraft-Vereinbarung (Nutzungsvertrag) aus Gründen, die Kundin / der Kunde zu vertreten hat, berechtigt nicht zur Reduktion oder Rückforderung des vereinbarten Entgelts.
neukraft behält sich vor, kurzfristige Schließungen bei Urlaub, Reparatur-, Wartungs- oder Umgestaltungsarbeiten vorzunehmen.

5. Ruhendstellung
Die Kundin / der Kunde hat die Möglichkeit einer Ruhendstellung der Kraft-Vereinbarung (Nutzungsvertrag). Dies ist insbesondere bei voraussichtlich länger andauernder Krankheit für die Zeit von maximal 1 Monat möglich. Die Zeit der Ruhendstellung wird sodann an die ursprünglich vereinbarte Nutzungslaufzeit angehängt, darf jedoch nicht mehr als 1 Monat überschreiten.

6. Vertragsdauer und Kündigung
Die Kraft-Vereinbarung (Nutzungsvertrag) wird auf die darin näher bezeichnete Dauer und Anzahl von Trainingseinheiten abgeschlossen und kann von keiner Vertragspartei, außer bei Vorliegen von schweren Gründen, und seitens neukraft zusätzlich unter den in Punkt 2, 8, 9 und 10 genannten Umständen, gekündigt werden.

Als schwere Gründe, die die Kundin / den Kunden zu einer Kündigung berechtigen gelten insbesondere:

  1. der Eintritt einer Erkrankung oder Schwangerschaft aufgrund derer die weitere Nutzung der Angebote von neukraft unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile bzw. Element des Trainings-Paketes möglich bleibt, ist eine Kündigung unzulässig.
  2. die Verlegung des Hauptwohnsitzes der Kundin /des Kunden an einen Ort, der mehr als 30 km von Wien entfernt liegt.
  3. eine Standortänderung durch neukraft, die einer Kundin / einem Kunden die Weiterführung der abgeschlossenen Kraft-Vereinbarung (Nutzungsvertrag) auf Grund der Lage des neuen Standorts nicht mehr möglich oder zumutbar macht. neukraft verpflichtet sich, seine Kundinnen Kunden unverzüglich über eine beabsichtigte Standortänderung in Kenntnis zu setzen.
    Die Kündigung des Kunden gemäß lit. a) wird nur wirksam, wenn mit der Kündigung ein schriftliches Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes im Original, vorgelegt wird, das die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt. Bei einer Kündigung gemäß lit. b) ist eine Meldebestätigung der Gemeinde mit dem neuen Hauptwohnsitz vorzulegen.
    Eine Kündigung tritt mit dem auf die Vorlage des ärztlichen Attests, der Meldebestätigung bzw. erfolgtem Standortwechsel durch neukraft folgenden nächsten Monatsersten in Kraft.
    Eine Kündigung kann nur schriftlich erfolgen und muss dem Vertragspartner im Original per Post zugehen oder persönlich übergeben werden. Kündigungen in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form sind ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Kündigung per Fax ist nicht wirksam.
    Vorauszahlungen werden der Kundin / dem Kunden bei wirksamer Kündigung unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von EUR 75,- zurückerstattet, soweit die Leistungen noch nicht in Anspruch genommen wurden.

7. Haftungsbeschränkung
Die Teilnahme an den Trainings sowie die Benutzung der Geräte erfolgen auf eigene Gefahr.
neukraft haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Kunden. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Schäden des Kunden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Trainers von neukraft beruhen. neukraft haftet nicht für Schäden, die durch Selbstüberschätzung der eigenen körperlichen Leistungsfähigkeit der Kundin / des Kunden entstanden sind. Eine Haftung ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn die Kundin / der Kunde sich nicht an die Anweisungen des Trainers hält. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt für alle Trainingseinheiten und allen sonstigen erbrachten Leistungen. Für sonstige Schäden (z.B.: Diebstahl oder Sachschäden an persönlichen Gegenständen des Kunden) haftet neukraft lediglich, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.
Aus funktionalen und hygienischen Gründen wird der Kundin / dem Kunden empfohlen, die von der Firma miha-bodytec hergestellte Funktionswäsche zu erwerben. Die von neukraft z.B. für Probetrainings zu Verfügung gestellte Funktionswäsche wird nach jeder Benutzung mit 40° gewaschen. neukraft haftet nicht für Krankheiten, die eventuell durch sich bereits in Verwendung befindliche Funktionswäsche hervorgerufen wurden.

8. Zahlungsverzug
Die Zahlungen erfolgen gemäß den in der Kraft-Vereinbarung (Nutzungsvertrag) vereinbarten Zahlungsmodalitäten. Befindet sich der Kunde mit seiner Zahlung im Verzug, so greifen die gesetzlichen Bestimmungen. neukraft ist berechtigt, den zu zahlenden Betrag unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen in Rechnung zu stellen. Die Verzugszinsen betragen 4 % p.a. Für Mahnschreiben werden EUR 10,00 berechnet. neukraft ist im Falle des Verzuges nach Gewährung einer eine angemessene Nachfrist auch berechtigt, die Kraft-Vereinbarung (Nutzungsvertrag) mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

9. Arzneimittel
Es ist der Kundin / dem Kunden während der Vertragslaufzeit untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die eigene körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (insbesondere Anabolika oder vergleichbare leistungsfördernde Mittel), zu verwenden. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist neukraft berechtigt, die Kraft-Vereinbarung (Nutzungsvertrag) mit sofortiger Wirkung und unter Verfall allenfalls geleisteter Vorauszahlungen zu kündigen.

10. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
neukraft ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Änderungen werden jedoch erst wirksam, wenn neukraft seine Kundinnen und Kunden ausdrücklich auf die Änderungen hingewiesen hat, die Kundin / der Kunde die Änderung/en zur Kenntnis genommen und ihnen zumindest auch konkludent zugestimmt hat. Für den Fall, dass die Kundin / der Kunde den beabsichtigten Änderungen nicht zustimmt, behält sich neukraft das Recht vor, die Kraft-Vereinbarung (Nutzungsvertrag) mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Kunde erhält nach wirksamer Kündigung den noch nicht verbrauchten Teil einer allfällig geleisteten Vorauszahlung zurück.

11. Vertragsrecht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht.
Gerichtsstand ist Wien. Für Klagen gegen den Verbraucher gilt Paragraph 14 KSchG.

12. Sonstiges
Es gelten grundsätzlich nur schriftliche Vereinbarungen, mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der nachträglichen schriftlichen Ausfertigung durch neukraft. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Kraft-Vereinbarung (Nutzungsvertrag) unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen der Kraft-Vereinbarung (Nutzungsvertrag) sowie die weiteren Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.